Brennerautobahn LKW Fahrverbot

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Brennerautobahn LKW Fahrverbot – alle aktuellen Infos

Die Brennerautobahn A13 gehört zu den am stärksten frequentierten Alpenübergängen für den europäischen Schwerverkehr. Um die Anwohner im Wipptal trotz Maut in Österreich vor Lärm und Abgasen zu schützen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Infrastruktur vor Überlastung zu bewahren, hat das Land Tirol gesetzliche Einschränkungen erlassen. Hier findest du die LKW-Fahrverbote auf der Brennerautobahn im Überblick. Wer die geltenden Zeiten, Euro-Klassen-Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen missachtet, riskiert empfindliche Geldstrafen und erzwungene Stehzeiten an den Dosierstellen oder Kontrollplätzen.

Nachtfahrverbot auf der A13: Zeiten und erhöhte Maut

Ein zentraler Baustein des Lärmschutzes im Wipptal ist das tägliche Nachtfahrverbot für LKW. Es gilt auf der gesamten Strecke der A13 in beiden Fahrtrichtungen in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr für Schwerfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Während dieses Zeitfensters dürfen nur LKW verkehren, die besonders strenge Lärmschutzwerte einhalten oder Verderbgüter wie Frischmilch, Fleisch oder Obst transportieren. Für jene Fahrzeuge, die im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen nachts unterwegs sind, fällt zudem der doppelte Satz der Nachtmaut an. Damit soll der Anreiz minimiert werden, Fahrten in die sensiblen Nachtstunden zu verlegen.

Wochenend- und Feiertagsfahrverbot

Neben dem nächtlichen Fahrverbot greift auf der Brennerautobahn das österreichweit einheitliche Wochenend- und Feiertagsfahrverbot. Dieses untersagt Fahrten von LKW über 7,5 Tonnen sowie von LKW mit Anhängern ab Samstag um 15:00 Uhr bis Sonntag um 22:00 Uhr.

An gesetzlichen Feiertagen in Österreich gilt das Fahrverbot durchgehend von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Fällt ein Feiertag im Nachbarland Italien auf einen Werktag, gelten am Grenzübergang Brenner zusätzliche Fahrverbote für den grenzüberschreitenden Verkehr gen Süden, was zu verlängerten Stehzeiten auf den Nord-Süd-Routen führt.

Sektorales Fahrverbot und Euro-Klassen-Beschränkungen

Das Land Tirol wendet auf der A12 Inntal Autobahn und Teilen der A13 das sogenannte Sektorale Fahrverbot an. Dieses Verbot betrifft den Transport bestimmter bahnaffiner Güter wie Holz, Kork, Erze, Steine, Erde, Abfälle oder Kraftfahrzeuge. Wenn diese Frachten den Korridor nur durchqueren, müssen sie nach Möglichkeit auf die Eisenbahn (Rollende Landstraße / ROLA) verlagert werden.

Ergänzend dazu gilt ein striktes Fahrverbot nach Euro-Emissionsklassen. Ältere LKW der Abgasklassen Euro 0 bis Euro 5 dürfen die A13 im Transitverkehr grundsätzlich nicht mehr befahren. Nur modernste Schwerfahrzeuge der Klasse Euro 6 erhalten die Durchfahrtsgenehmigung für den Korridor durch Tirol.

Blockabfertigung und Fahrverbote

An besonders verkehrsintensiven Tagen reicht das reguläre Netz an Verboten nicht aus, um einen Kollaps des Verkehrsnetzes zu verhindern. An ausgewählten Tagen im Jahr setzt die Tiroler Landesregierung daher die behördliche Blockabfertigung an der Grenze bei Kiefersfelden/Kufstein ein. Dazugehörige LKW-Dosierungen begrenzen die Einreise auf maximal 250 bis 300 LKW pro Stunde, was regelmäßig zu langen Rückstaus auf deutscher Seite führt.
–> hier die genauen Daten zur Blockabfertigung Kufstein

In den Sommermonaten und während der Winterskisaision treten zudem spezielle Fahrverbote an Samstagen in Kraft. Diese Sommer- beziehungsweise Winterfahrverbote schränken den Schwerverkehr an Hauptreisetagen von morgens bis nachmittags zusätzlich ein, um den extremen Urlauberverkehr in Richtung Südtirol flüssig zu halten.

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