Brennerautobahn Vignette

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Brennerautobahn Vignette – Braucht man eine Vignette für den Brenner?

Bei der Fahrt über die Brennerautobahn A13 herrscht unter Autofahrern häufig Verwirrung darüber, ob man eine Brennerautobahn Vignette braucht. Die kurze Antwort lautet: Für die reine Brennerautobahn ab der Anschlussstelle Innsbruck-Süd bis zur italienischen Grenze benötigst du keine Vignette. Die A13 zählt rechtlich als sogenannte Sondermautstrecke, weshalb die Streckennutzung durch die gesonderte Tunnel- und Brückenmaut abgegolten wird.

Allerdings betrifft diese Vignettenbefreiung exakt nur den Verlauf der A13 selbst. Wenn du aus Richtung Deutschland (über die A12 Inntal Autobahn aus Kiefersfelden/Kufstein oder über den Fernpass) anreist und vor Innsbruck auf die Autobahn auffährst, befährst du vignettenpflichtige Abschnitte. In der Praxis benötigen die meisten Fernreisenden daher sowohl die klassische Österreich-Vignette für die Anfahrt als auch das Ticket für die Brennerautobahn Maut.

Der Übergang von der A12 Inntal Autobahn auf die A13

Wenn du von der deutschen Grenze über die A12 Inntal Autobahn Richtung Brenner unterwegs bist, passierst du am Knoten Innsbruck die Zufahrt zur A13.. Die Abschnitte der A12 rund um Innsbruck sind voll vignettenpflichtig. Wenn du also von Kufstein oder Telfs kommst und am Knoten Innsbruck auf die A13 Richtung Südtirol wechselst, musst du für das Stück auf der A12 eine gültige Österreich Vignette besitzen. Auf der A13 bezahlt du dann gesondert die Brennerautobahn Maut.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für Urlauber, die direkt über die Bundesstraße anreisen: Die Auffahrt Innsbruck-Süd bildet die erste Ausfahrt der A13. Wenn du erst an dieser Anschlussstelle auf die Brennerautobahn auffährst und direkt gen Süden fährst, bewegst du dich ab dem ersten Meter auf der Sondermautstrecke und benötigst für die gesamte Fahrt bis nach Italien tatsächlich keine Vignette – und zahlst nur die Brennerautobahn Maut.

Regelung für Wohnmobile, Gespanne und Motorräder

Die Sondermautregelung gilt für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Das bedeutet, dass du für PKW, Pkw-Gespanne, Motorräder und leichtere Wohnmobile keine Vignette für die Brennerautobahn brauchst. Sobald dein Wohnmobil oder Reisebus jedoch die Grenze von 3,5 Tonnen überschreitet, greift das elektronische GO-Box-System. In diesem Fall wird sowohl auf der A12 als auch auf der A13 kilometergenau und tarifabhängig abgerechnet. Eine Vignette im klassischen Sinne gibt es für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse in Österreich ohnehin nicht. –> alle Infos zum Thema Maut Österreich Wohnmobil

Weiterführende Informationen

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